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Stiftungszweck: Der kirchlichen Arbeit Zukunft stiften

Gutes tun und dafür sorgen, dass dieser Zweck nicht nur heute, sondern auch in Zukunft erfüllt wird. Wer stiftet, möchte, dass sein Geld verantwortungsvoll verwaltet wird und für lange Zeit mit den jährlichen Erträgen Gutes gefördert wird. Zu diesem Zweck wurde am 22. Dezember 2009 die St. Willibald-Stiftung gegründet.

§ 2 Stiftungszweck und Gemeinnützigkeit

(1)    Zweck der gemeinnützigen und kirchlichen Stiftung ist es, gemäß c. 114 § 2 CIC die vielfältigen kirchlichen Aufgaben im Bistum Eichstätt zu unterstützen und zu fördern.

(2)    Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung durch Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der  Religion, der Entwicklungshilfe, des Umwelt- und Denkmalschutzes, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.

(3)    Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigt werden.

(4)    Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Abs. (1) fördern.

(Auszug aus der Satzung)

Finanzberichte der St. Willibald-Stiftung und Stiftung Ingolstädter Messbund

2020

2019

2018

2017

 

Gemeinnützige Stiftung

Die St. Willibald- Stiftung ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als rechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Die Beaufsichtigung kirchlicher Stiftungen obliegt den jeweiligen Kirchen. Die Stiftung St. Willibald untersteht der Aufsicht des Bischöflichen Finanzdirektors der Diözese Eichstätt.