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Stifter der St. Willibald-Stiftung werden – Eigene Stiftung gründen

Die St. Willibald-Stiftung ist eine Dachstiftung. Unter diesem „Dach“ können andere selbstständige oder unselbstständige kirchliche Stiftungen mitverwaltet werden (Beispiel: Stiftung Ingolstädter Messbund). Ab einer Summe von 10.000 Euro können Sie eine eigene nichtselbständige Stiftung gründen und ihr einen Namen geben – auch ihren eigenen.

Sie wollen der Nachwelt etwas Bleibendes hinterlassen und sicherstellen, dass das Geld für sehr lange Zeit dem von ihnen gewählten Zweck zugutekommt? Sie wollen selbst entscheiden, wie ihr Geld verwendet wird? Die St. Willibald-Stiftung bietet ihnen die geeignete Plattform, um ihr kirchliches und gesellschaftliches Engagement aktiv zu gestalten.

Sie können festlegen, für welche Zwecke ihre Stiftung die Erträge verwendet. Zum Beispiel:

  • für Ihre Pfarrei
  • für die Förderung der vorschulischen Erziehung in den Kindertageseinrichtungen
  • für die Unterstützung alleinerziehender Mütter in den Pfarreien
  • für die Ausbildung der Kirchenmusiker in den Pfarreien
  • für die Priesterausbildung
  • für den Erhalt der Kirchengebäude
  • für innovative pastorale Projekte in der Pfarrei

Die St. Willibald-Stiftung fördert vorausblickende und zukunftsorientierte Projekte. Zustifter sind mit ihren ganz persönlichen Zielen und Vorstellungen willkommen. Sie können eigene Akzente setzen, gezielt ein Projekt fördern, Menschen helfen bzw. eine Institution erhalten.

Auch Zustifter, die sich zunächst mit einem kleinen Vermögen bei der St. Willibald-Stiftung engagieren möchten, sind willkommen. So können sie in der Zusammenarbeit Erfahrungen sammeln. Die St. Willibald-Stiftzung hilf Ihnen dabei, Ihre Vorstellungen zu fassen, Ziele zu definieren, die Satzung zu entwickeln und Ihre eigene Stiftung zu gründen.

Unselbstständige Stiftungen

Auszug aus der Satzung der St. Willibald-Stiftung:

"Unselbstständige Stiftungen sind treuhänderische Zuwendungen einer bestimmten Vermögensmasse durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Verfügung von Todes wegen an die Stiftung mit der Auflage, dass das übertragene Vermögen deren Zweckbestimmung teilt, oder mit der Auflage, dass die Erträgnisse oder das übertragene Vermögen selbst für einen bestimmten kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck verwendet werden.

Stifter von größeren Zuwendungen ab einem Wert der unselbstständigen Stiftung von 10.000,– € können festlegen,
– dass das zugewendete Vermögen getrennt vom übrigen Vermögen der Stiftung verwaltet wird,
– dass die unselbstständige Stiftung unter einem vom Stifter bestimmten Namen zu führen ist.“

Kontakt

Bischöfliches Generalvikariat
Luitpoldstr. 2, 85072 Eichstätt
Postfach 13 54, 85067 Eichstätt
Tel. (08421) 50-201
E-Mail: info(at)willibaldstiftung(dot)de